Radverkehrspolitik in der Stadt Obernkirchen
Radverkehrspolitik in Obernkirchen
Auf dieser Seite informiert der ADFC Schaumburg über radverkehrspolitische Arbeit im Bereich der Stadt Obernkirchen:
Stellungnahme zum Lärmaktionsplan
Die Stadt Obernkirchen hat einen Lärmaktionsplan erstellt.
Zum Lärmaktionsplan
Der ADfC Schaumburg nimmt Stellung dazu.
Zur Stellungnahme.
Alltagsradverkehrsnetz Obernkirchen
Thomas Stübke (Bündnis 60/Die Grünen und VCD) sowie Felix Wells (Verkehrspolitischer Ansprechpartner ADFC Schaumburg) haben bei verschiedenen Befahrungen in Obernkirchen den Zustand des Alltagsradverkehrsnetzes dokumentiert, bewertet und Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Diese Dokumentationen wurden bereits in die Politik eingebracht und sollen auf das gesamt Stadtgebiet ausgeweitet werden.
Presseartikel Schaumburg-Lippische Landeszeitung vom 23.04.2019
Presseartikel Schaumburg-Lippische Landeszeitung vom 11.04.2019
Protokoll der Befahrung vom 26.10.2018
Protokoll der Befahrung vom 04.07.2018
Protkoll der Befahrung vom 07.04.2019
Protokoll der Befahrung vom 12.06.2019
Protokoll der Befahrung vom 02.08.2019
Bebauungsplan O 25 "Innenstadt II"
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans O 25 umfasst im Wesentlichen das Gebiet südlich der Strullstraße und erfasst von Westen her die östliche Lange Straße bis im Osten die westliche Neumarktstraße. Die südliche Grenze ist die Verlängerung von Lange Straße 12 über den Bornemann - Parkplatz und die Bornemannstraße hin zur Neumarktstraße 7.
Ziele und Zwecke: Die Planung ist erforderlich, um rechtsverbindliche Festsetzungen zur Erschließung und zur Verwirklichung von städtebaulichen Zielen in dem heute vielfältig und sehr unterschiedlich genutzten Innenstadtbereich zu schaffen. Eine geordnete Nutzung und Bebauung für öffentliche Einrichtungen, Kultur- und Freizeitmöglichkeiten, Dienstleistungen sowie neue Wohn- und Betreuungsformen für die älteren Mitbürger soll ermöglicht werden. Ein Nebeneinander auch mit nicht störendem Gewerbe und Handwerk sowie Gastronomie ist ebenfalls Zielausrichtung dieser Planung. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Aufbrechen des Blockinnenbereichs westlich der Neumarktstraße mit optimierten Bebauungsmöglichkeiten und eine zukunftsorientierte und generationenübergreifende Nachnutzung des ehemaligen ALDI-Marktes am Bornemannplatz.
Zur Stellungnahme des ADFC Schaumburg vom 18.02.2019
Bebauungsplan Nr. O40 ‚Südlich des Ziegeleiweges
Die Stadt Obernkirchen beabsichtigt, südlich angrenzend an den Ziegeleiweg und nördlich der Straße Am Liethstollen, ein ca. 1,5 ha großes Mischgebiet auszuweisen. Der ADFC Schaumburg nimmt dazu wie folgt Stellung:
Stellungnahme vom 29.12.2018
B-Plan Nr. O29 „Twegte“
Bebauungsplan zur Innenentwicklung in der Kernstadt (Misch- bzw. Wohngebiet) zwischen Neumarktstraße (L 442) und Twegte.
B-Plan Nr. O24 „Innenstadt I“
Bebauungsplan zur Innenentwicklung in der Kernstadt (Urbanes Gebiet, Misch- und Wohngebiet) zwischen Schluke und Rathenaustraße, südlich und nördlich der Friedrich-Ebert-Straße.
B-Plan Nr. R5 „An der Bombeeke“ in Röhrkasten
Die Stadt Obernkirchen beabsichtigt die Aufstellung des B-Plans Nr. R5 „An der Bombeeke“ für ein Wohn-Baugebiet südöstlich der Eilsener Straße (K 11) / Röhrkastener Straße im nördlichen Ortsteil von Röhrkasten.
B-Plan Am Ahnser Wege I
Eine Stellungnahme der ADFC-Schaumburg zum Bebauungsplan Nr. O 39, "Am Ahnser Wege I" in Obernkirchen.
zur Stellungnahme
Bauvorhaben Ausbau der K11 (Eilsener Straße) in der OD Obernkirchen
Stellungnahme zum Bauvorhaben Ausbau der K 11 (Eilsener Straße) in der OD Obernkirchen.
Zum Dokument
Entwurf des integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes der Samtgemeinde Eilsen und der Stadt Obernkirchen
Zum Entwurf des integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept der Samtgemeinde Eilsen und der Stadt Obernkirchen nimmt der ADFC Schaumburg am 18.04.2015 Stellung.
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