Fahrradcodierung im Landkreis Schaumburg

 

Wird ein gestohlenes / verlorenes Fahrrad aufgefunden, lässt sich oftmals der Besitzer nicht ermitteln, da dieser keine genaue Beschreibung des Rades abgeben kann bzw. die Rahmennummer nicht bekannt ist.

Das System der Fahrradcodierung soll hier Abhilfe schaffen. Dazu wird eine Code (EIN = Eigentümer-Identifizierungs-Nummer), der Wohnort und Eigentümerinitialen verschlüsselt, in den Fahrradrahmen eingraviert und anschließend mit einem vor Korrosion schützenden Aufkleber mit Sichtfenster versehen. So kann das Fahrrad bundesweit - selbst wenn der Fahrraddiebstahl (noch) gar nicht angezeigt worden ist - dem Eigentümer/Adresse zugeordnet werden. Die Codierung soll außerdem mögliche Fahrraddiebe abschrecken.

Über den Öffnet externen Link in neuem FensterEIN Code-Generator des ADFC kann man seinen eigenen Code überprüfen.

 

Der ADFC Schaumburg führt selbst keine eigene Codier-Aktionen durch.

Diese wird aber an verschiedenen Tagen und Orten des Kreisgebietes von der Polizei angeboten. Die Termine und Orte werden von der Polizei bekannt gegeben und im Regelfall auch in der Presse veröffentlicht.

Die vier Öffnet externen Link in neuem FensterPolizeikommissariate in Schaumburg haben folgende Codiertermine geplant: Leitet Herunterladen der Datei einTermine 2023 (Stand 04.20.23, Änderungen vorbehalten)

Für die Codierung sind ein gültiger Ausweis sowie ein Eigentumsnachweis (Kaufbeleg oder Kaufvertrag) erforderlich. Pedelecs / E-Bikes sowie im Einzelfall auch andere Fahrzeuge wie Rollstühle können ebenfalls eine Codierung erhalten. Nur Fahrräder mit Carbonrahmen können leider nicht codiert werden.

Zudem besteht die Möglichkeit Fahrräder in den benachbarten ADFC-Kreisverbänden

   Öffnet externen Link in neuem FensterADFC Hameln-Pyrmont oder

   Öffnet externen Link in neuem FensterADFC Minden-Lübbecke

codieren zu lassen.

Natürlich ersetzt die Codierung nicht die ordnungsgemäße Sicherung des Fahrrades. Dazu bieten sich geprüfte hochwertige Schlosssysteme sowie das AN-schließen an einen festen Gegenstand (z.B. Fahrradbügel, Laternenpfahl) an. Weitere Informationen gibt es auch auf www.adfc.de und auf der Präventionsseite der Polizei www.polizei-beratung.de.

 

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